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In
der BGR 216 (ZH1/190.1) Optische Sicherheitsleitsysteme
wurde festgelegt, dass Sicherheits-leitsysteme so geplant und errichtet
sein müssen, dass die Versicherten Rettungswege, Notausgänge
und Gefahrenstellen, sowie brandschutz-technische Einrichtungen
auch bei Rauchentwicklung erkennen können. Eine bloße
Kennzeichnung der Fluchtwege durch Beschilder-ung wird als nicht
ausreichend erachtet. Mit diesen Seiten wollen wir Ihnen helfen,
auch ein eventuell schon bestehendes Leitsystem auf einen aktuellen
Stand zu bringen.
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Unsere
Produktserie HIGHLIGHT - langnachleuchtende Sicherheits-produkte -
bietet Ihnen alle Möglich-keiten zur Errichtung Ihres indivi-duellen
Sicherheitsleitsystems nach BGR 216.
Vier Standardqualitäten mit bis zu 3000 % höherer Leuchtintensität
als von der DIN 67510 gefordert, können speziell auf Ihre am
Ort der Anwendung herrschenden Lichtverhältnisse abgestimmt werden.
Details zur DIN 67510 und zur BGR 216 finden Sie hier bzw. in der
Rubrik "Wissenswertes"
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