In der BGR 216 (ZH1/190.1) „Optische Sicherheitsleitsysteme“ wurde festgelegt, dass Sicherheits-leitsysteme so geplant und errichtet sein müssen, dass die Versicherten Rettungswege, Notausgänge und Gefahrenstellen, sowie brandschutz-technische Einrichtungen auch bei Rauchentwicklung erkennen können. Eine bloße Kennzeichnung der Fluchtwege durch Beschilder-ung wird als nicht ausreichend erachtet. Mit diesen Seiten wollen wir Ihnen helfen, auch ein eventuell schon bestehendes Leitsystem auf einen aktuellen Stand zu bringen.
Unsere Produktserie HIGHLIGHT - langnachleuchtende Sicherheits-produkte - bietet Ihnen alle Möglich-keiten zur Errichtung Ihres indivi-duellen Sicherheitsleitsystems nach BGR 216.
Vier Standardqualitäten mit bis zu 3000 % höherer Leuchtintensität als von der DIN 67510 gefordert, können speziell auf Ihre am Ort der Anwendung herrschenden Lichtverhältnisse abgestimmt werden.
Details zur DIN 67510 und zur BGR 216 finden Sie hier bzw. in der
Rubrik "Wissenswertes"

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